KOSTENÜBERNAHME

Mein Honorar wird durch die staatliche Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt, die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

Der Steigerungssatz variiert nach Schwierigkeit und Zeitaufwand im Bereich des 2,3- und in besonderen Umständen 3,5-fachen. Besondere Umstände liegen immer dann vor, wenn von der Standardbehandlung abgewichen werden muss, z.B. bei Kriseninterventionen, Expositionsbehandlungen oder beim Vorhandensein von mehreren Krankheiten.

Mein Honorar für eine Therapiestunde (50 min.) beträgt zwischen 100,55 € und 153,00 €.

Privat Versicherte/
Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung von den privaten Krankenkassen zurückerstattet. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse/Versicherungsberater in Verbindung, um die genauen Versicherungskonditionen zu erfragen. Dann erfolgt die Abrechnung in der Regel problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den notwendigen Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie können natürlich die Therapiekosten selbst übernehmen. So umgehen Sie lästige Formalitäten und die Versicherungen/ verschiedene Institutionen erhalten keine Informationen über Ihre Behandlung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Paartherapie

Die Kosten für eine Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung beträgt 160 EUR (50Min) und wird Ihnen ausschließlich privat in Rechnung gestellt.

Online Therapie (Signal, Skype, Telefon)

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Coaching

Die Kosten für ein Coaching werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. In bestimmten Fällen werden sie aber von dem Arbeitgeber getragen. Darüber hinaus ist das Honorar eines Business-Coachs i.d.R. steuerlich absetzbar, weil es hier um eine berufliche Weiterentwicklung geht.

Die Kosten für eine Sitzung (50 min.) betragen € 150 (zzgl. MwSt.). Über die Dauer/Frequenz des Coachings entscheiden Sie selbst.

Gesetzlich Versicherte

Vielleicht haben Sie schon die frustrierende Erfahrung gemacht, wochen-oder monatelang auf einen Therapieplatz warten zu müssen. Die Anzahl der Kassensitze ist begrenzt, was zu einer psychotherapeutischen Unterversorgung von Menschen mit psychischen Problemen führt. So kommt es zu vielen Absagen und sehr langen Wartezeiten, was die Suche nach einem Therapeuten nur noch aufwendiger macht.

Viele gesetzliche Krankenkassen akzeptieren eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. “Kostenerstattungsverfahrens“. Hierfür muss Ihnen ein Arzt die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bescheinigen. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie von mindestens fünf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung Absagen für einen Therapieplatz in nächster Zeit (ca. 3 Monate) bekommen haben.

Bei dem Kostenerstattungsverfahren übernimmt die Krankenkasse i.d.R. nicht die volle Höhe der Kosten, sondern nur ca. 80%.

Die Psychotherapie beginnt, wenn Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme zusichert.